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Neue Gesetze

Neue Gesetze, die seit dem 1. Januar 2006 gültig sind.

Steuerfreiheit von Abfindungen

Die volle Steuerpflicht gilt für neue Fälle ab 1. Januar 2006. Das sind beispielsweise Abfindungsansprüche, die aufgrund einer nach dem 31. Dezember 2005 vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses (Kündigung oder Aufhebungsvertrag) entstehen oder aufgrund von Kündigungsschutzklagen, die ab dem 1. Januar 2006 bei Gericht eingereicht werden.

Ist vor dem 1. Januar 2006 gekündigt worden, gibt es aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Übergangsregelung. Die Übergangsregelung sieht die Weiteranwendung der bisherigen Steuerbefreiung vor, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung bis zum 31.12.2007 zufließt. Auf den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses selbst kommt es ebenfalls nicht an. Das vor dem 1. Januar 2006 gekündigte Dienstverhältnis kann zum Beispiel am 31. März 2006 enden.

Die Übergangsfrist gilt auch für die Fälle, in denen eine Kündigungsschutzklage am 31. Dezember 2005 anhängig ist. Über eine Klage muss also noch nicht bis zum 31.12.2005 entschieden sein. Auch hier muss die Zahlung dem Arbeitnehmer bis zum 31.12.2007 zufließen.

Abschaffung der Eigenheimzulage

Die steuerliche Förderung von Wohneigentum nach dem Eigenheimzulagengesetz wird in Zukunft eingestellt. Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.
(nach Informationen der Bundesregierung)

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