Grün-As

Übermittlungssperre

für Daten aus dem amtlichen Melderegister

Die Meldebehörden registrieren nach Maßgabe des sächsischen Meldegesetzes die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnenden Personen, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Folgende Daten sind u.a. über jeden Einwohner gespeichert: Vor- und Zunamen mit früherem Namen sowie Ordens- und Künstlernamen, Anschrift und frühere Anschriften mit Tag des Ein- bzw. Auszuges, Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Familienstand, gesetzliche Vertreter...

Eine Reihe dieser Informationen muß die Meldebehörde an Dritte weitergeben. Dazu zählen u.a. Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischen Abschirmdienst, Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollfahndungsdienst, Generalbundesanwalt, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten, Finanzämter bei Steuerstrafsachen, Polizeidienststellen,...

Aber auch öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften können Informationen von Mitgliedern und Nichtmitgliedern abrufen, der MDR darf lt. Rundfunkgebührenstaatsvertrag nachfragen um Rundfunkgebühren zu kassieren und der Suchdienst nach Bundesvertriebenengesetz Personen feststellen. Die sogenannte einfache Melderegisterauskunft ist auch an private Personen zulässig, auch zu vielen Personen. Dies ist sogar automatisiert über das Internet möglich.

Außerdem können Parteien und Wählergruppen in den vorausgegangenen sechs Monaten vor einer Wahl Auskünfte verlangen, Alters- und Ehejubilare können von der Presse und Medien abgefragt werden und die Meldebehörde darf verschiedene Daten in Adressbüchern veröffentlichen.

Um die Datenweitergabe an Dritte einzuschränken ist ein »Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren« einzureichen, der in jedem Bürgeramt abgegeben werden kann. Das entsprechende Formular kann man unter www.leipzig.de abrufen und ausdrucken. Mit dem Formular können fünf verschiedene Übermittlungssperren beantragt werden: Die Weitergabe von Daten von Nichtmitgliedern an Religionsgemeinschaften, die automatisierte Abfrage ihrer Daten über das Internet, die Weitergabe von Alters- und Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und Medien, sowie die Veröffentlichung in Adressbüchern und die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen.

Lutz Rodenhauser
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