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Leipzig Grün-As Stadtteilmagazin

Objektiv überfordert

Das St. Georg und die Pflege des Robert-Koch-Parks

Wer gutwillig ist, sieht den gegenwärtigen Zustand des Robert-Koch-Parks als romantisch an.

Man erkennt noch die einst hübsche und großzügige Anlage mit Wiesen- und Waldabschnitten, mit Teichen und Brücken, größeren und kleineren Gebäuden, mit Pavillons, einem Bootshaus und so weiter. Wer weniger romantisch denkt, empfindet den Zustand als verwahrlost. Klar, sind Hausmeister (Facility-Manager) bemüht, die Wege freizuhalten, die Teiche und Brücken zum Beispiel aber wurden augenscheinlich aufgegeben.

Am Eingang in der Nikolai-Rumjanzew-Straße befindet sich eine Karte, welche noch drei Gewässer zeigt. Die sind mittlerweile verschilft, zugewachsen und – wenn es nicht gerade viel Niederschlag gab – ausgetrocknet. Die Brücken wiederum wurden gesperrt, eine steht im Begriff, auseinanderzu fallen.

Ein Dilemma

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer sieht sich als nicht zuständig an und leitet Anfragen an die Unternehmensgruppe St. Georg, Betreiberin der Robert-Koch-Klinik, weiter. Der wurde der Park in den 1990er Jahren »zugeordnet*«. Seitdem befindet sie sich in einem Konflikt, welcher unbedingt seitens der Stadt gelöst werden muss. Werden Gelder für die Pflege der Anlage eingesetzt, fehlen sie dem medizinischen Bereich und umgekehrt. Ein Dilemma! In einem Haushaltsantrag der Leipziger Grünen (gemeinsam mit der Linken und der SPD) vom 30. Oktober 2018 heißt es: »Das für die Gebäudenutzung und Pflege des Robert-Koch-Parks zuständige Städtische Klinikum St. Georg ist objektiv überfordert, die Gebäude zu erhalten beziehungsweise in einen nutzungsfähigen Zustand zu versetzen. Das gilt ebenso für eine angemessene Pflege des Robert-Koch-Parks.«

Die drei Stadtratsfraktionen möchten, dass Mittel zur »stufenweise(n) Rettung eines denkmalgeschützten, rund 100 Jahre alten Parkensembles inmitten eines der größten Plattenbaugebiete der Bundesrepublik« bereitgestellt sowie ganz konkret »zwei Gebäude für eine öffentliche Nutzung unter Berücksichtigung der Auflagen für Barrierefreiheit und Brandschutz umgebaut werden«. Bei den Gebäuden handelt es sich um die ehemalige Chefarztvilla und das ebenso ehemalige Kutscherhaus. Der Haus Steinstraße e. V. aus der Südvorstadt ist bestrebt, hier ein soziokulturelles Zentrum und Mehrgenerationenhaus sowie ein Bürgercafé zu etablieren.

Sache der Stadt

Bereits im August hatten die Grünen festgestellt: »Für eine Entlastung (des St. Georg) würde die Übernahme der Parkanlage des Robert-Koch-Klinikums in städtische Betreibung sorgen. Die Aufwendungen für die Pflege der Anlage werden weder durch Krankenhausförderung noch durch Versichertenleistungen gedeckt und gehören auch nicht originär zu einem Krankenhausbetrieb.« Und im Oktober regte die CDU an, die Stadtreinigung mit der regelmäßigen Pflege des Robert-Koch-Parks zu betrauen und erklärte, dass die Stadtverwaltung mit dem Klinikum St. Georg über eine dauerhafte Übernahme des Parks verhandele.

In der Begründung des christdemokratischen Beschlussvorschlags heißt es: »Das Klinikum St. Georg kann die ihm zugeordnete Parkanlage rund um die Robert-Koch-Klinik nicht ausreichend pflegen, da diese Aufwendungen nicht von den Krankenkassen anerkannt und refinanziert werden. Die Folge sind immer wieder Beschwerden über den unzureichenden Pflegezustand. Letztlich handelt es sich um eine für das Klinikum sachfremde Aufgabe. Deshalb sollte das Klinikum davon entlastet werden, indem die Pflege und Bewirtschaftung professionell durch den EB SRL (Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig) übernommen wird, was natürlich entsprechende Mehrausgaben im Budget des ASG (Amt für Stadtgrün und Gewässer) erfordert. Das Klinikum beziffert die notwendigen Pflegekosten auf 150.000 Euro jährlich.«

Wird der Robert-Koch-Park womöglich in diesem Jahr gerettet?

* Was »zugeordnet« bedeute, hatten wir bei der Stadt nachgefragt. Aus dem Liegenschaftsamt erreichte uns diese Antwort: »Der Robert-Koch-Park befindet sich im Betriebsvermögen des städtischen Eigenbetriebes Sankt Georg. Der Eigenbetrieb trägt sämtliche Eigentümerpflichten.«

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