Grün-As

Hinweise zum Umgang mit Hunden in öffentlichen Bereichen der Stadt Leipzig

Aus gegebenem Anlaß möchten wir zum Thema einige Hinweise geben. Eines sei vorausgestellt: Ordnungsamt und Grünflächenamt sind tierfreundliche Behörden. Viele Beschäftigte haben selbst einen vierbeinigen Freund, der an der frischen Luft, auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen seinem Bewegungsdrang nachkommen möchte…

…aber eben mit Leine, denn Ordnung muß sein! Leider sehen sich die gemeindlichen Vollzugsbediensteten des Stadtordnungsdienstes oft veranlaßt, mit Hundeführern zu diesem Thema kritische Worte zu wechseln und Verwarnungen auszusprechen. Damit sich dies bald ändert, einige beachtenswerte Hinweise:

Hunde sind auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen, sofern diese nicht als Freilauffläche gekennzeichnet sind, zum Schutz von Mensch und Tier stets von einer geeigneten Person an der Leine zu führen.

Sofern es sich um gefährliche Hunde handelt (Hunde, die sich gegenüber Menschen oder Tieren als bissig erwiesen haben) kann das Nichttragen der Leine auch nach dieser Polizeiverordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Leider werden täglich eine erhebliche Anzahl von Verstößen festgestellt.

Der Stadtordnungsdienst führt regelmäßig, oft unter Mitwirkung des Polizeivollzugsdienstes der Polizeidirektion Leipzig und des Stadtsteureramtes Kontrollen durch. In vielen Fällen werden auch Anzeigen direkt von Privatpersonen erstattet und von der Zentralen Bußgeldbehörde im Ordnungsamt der Stadt Leipzig bearbeitet. Es zeigt sich, dass auch die verstärkte Kontrolltätigkeit des Stadtordnungsdienstes das Problem der freilaufenden Hunde nicht allein lösen kann. Für den Freilauf des Vierbeiners sollten ausschließlich die dafür vorgesehenen Standorte genutzt werden.

In Grünau sind das folgende Freilaufstandorte:

  • Straße am Park, WK 1
  • Parkallee WK 3 (nordwestlicher Abschnitt)
  • Lichtenfelser Straße ( nordöstlicher Abschnitt)
  • Neue Leipziger Straße
  • Schönauer Park (nördlicher Abschnitt)
  • Lützner Straße/Stuttgarter Allee
  • südliche Ratzelstraße (von Berkaer Weg bis Brambacher Straße)

Freilaufende Hunde in öffentlichen Bereichen sind leider oftmals in zweifacher Hinsicht ein Ärgernis:
Zum einen ist das Ablegen der »Hinterlassenschaften« für den Hundeführer nicht kontrollierbar. Wir finden deshalb Hundekot nicht nur auf den Wegen und Plätzen, sondern auch auf Liegewiesen und Spielplätzen vor. Zweifelsohne ist das Hineintreten in den Hundekot schon unangenehm genug. Auf Kinderspielplätzen wird die »Hinterlassenschaft« zu einem ernsthaften hygienischen Problem. Tierhalter haben gemäß §13 Abs. 4 Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig Verunreinigungen durch Tierkot auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen, bzw. Kinderspielplätzen sofort zu beseitigen.

Zum anderen schränken frei umherlaufende Hunde die Bewegungsfreiheit einer Vielzahl anderer Nutzer von Grün- und Parkanlagen ein. Stark verunsichert sind ältere Bürger und Kinder, wenn Hunde auf sie zu und an ihnen vorbeirennen oder an ihnen hochspringen. Leider kam es dabei auch schon mehrfach zu Unfällen. Die Grünflächen sollen auch der aktiven Erholung dienen. Es ist daher nicht zu vermeiden, dass Jogger, Radwanderer, Schüler, die per Rad in die Schule fahren oder den Schulsport im Freien absolvieren, bei den Hunden den Spiel- bzw. Jagdtrieb wecken und zum Hinterherrennen und Zuschnappen animieren.

Und noch ein Tip: Sie können sich unnötige Kontrollen ersparen, wenn Sie darauf achten, dass der Hund beim »Gassigehen« die als äußeres Kennzeichen der Besteuerung bei der Anmeldung Ihres Hundes ausgegebene Hundesteuermarke trägt.

Escher live vor Ort

Nachdem am 16.November Peter Escher mit seinem Team zum ersten Mal in Grünau mit betroffenen Mietern sprach und Stimmen aufnahm, wird es Ende des Monats eine Live-Sendung dazu aus Grünau geben. Dabei stehen die Zustände der Gebäude An der Lautsche und der Zschampertaue in der Diskussion. Von einer Leipziger Genossenschaft wurden aufgrund des Altschuldenhilfegesetzes 363 Wohnungen an den Zwischenerwerber Gustav Schulze aus Düsseldorf verkauft. Umfangreiche Sanierungen wurden begonnen und es häuften sich 5 Millionen Mark (ca. 2.6 Millionen Euro) Schulden an. Die Baufirmen zogen teilweise ab und die Bewohner blieben in unfertigen Wohnungen zurück. Im November meldete die Düsseldorfer Firma Konkurs an. Jetzt gilt es schnell eine Lösung für die Mieter zu finden, so dass sie ihr Leben wieder normal führen können. In der Turnhalle der Ratzelschule werden am 29.11. um 20.15 Uhr betroffene Mieter, Baufirmen, die Genossenschaft UNITAS und der Besitzer Schulze und Partner eine Dreiviertelstunde vor laufenden Kameras diskutieren. Alle interessierten Grünauer sind herzlich eingeladen mitzustreiten.

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