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Neue Gesetze

Arbeit, Soziales und Finanzen

Am 1. Januar treten zahlreiche Gesetze und neue Regelungen in Kraft. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für sie zusammengestellt.

Von 3.3 auf 2.8 Prozent sinkt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung, von 4.9 auf 4.4 Prozent sinkt der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe. Kurzarbeitergeld kann ab sofort bis zu 18 Monate lang gezahlt werden. Außerdem gibt es für Kurzarbeiter eine Förderung für Qualifizierungsangebote aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Form von Zuschüssen für Weiterbildungsangeboten. Neue Regeln gibt es für Arbeitszeitkonten. Diese müssen zukünftig als Wertguthaben und nicht mehr in Zeitguthaben geführt werden. Damit sollen Langzeitkonten klarer von Gleitzeitregelungen abgegrenzt werden.

Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz modernisiert die gesetzliche Unfallversicherung, u.a. werden jetzt ehrenamtlich Engagierte in den Versicherungsschutz einbezogen. Pflicht-, Wunsch- und Angebotsuntersuchungen in Beschäftigungsverhältnissen regelt eine neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Um mehr ältere Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren wird das Bundesprogramm »Perspektive 50plus« auf die Hälfte des Bundesgebietes ausgedehnt.

Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften können einander Immobilien ohne Erbschaftssteuer vererben, für Kinder gilt dies bis zu einer Wohnfläche von 200 qm und für Enkel, wenn die Eltern bereits verstorben sind. Die Immobilien dürfen allerdings für zehn Jahre nicht veräußert, vermietet oder verpachtet werden. Freibeträge für Vermögen sind 500000 Euro bei Eghepartnern und 400000 Euro bei Kindern. Für handwerkliche Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen erstattet das Finanzamt 20 Prozent von maximal 6000 Euro. Papierbelege für Steuererklärungen können nun elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Betriebliche Gesundheitsvorsorge ist von der Steuer befreit. Steuerlich abzugsfähig ist rückwirkend für 2008 das Schulgeld für private Schulen (bis 5000 Euro). Wenn der Sparerpauschalbetrag (801 Euro für Single, 1602 Euro für Verheiratete) überschritten wird, ist ab 2009 eine Abgeltungssteuer (25 Prozent plus 5.5 Prozent Solidaritätszuschlag plus eventueller Kirchensteuer) zu zahlen. Kapitalerträge müssen aber nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden, da die Abgeltungssteuer direkt von der Bank abgezogen und gezahlt wird. Extremistische Vereine verlieren alle Steuervorteile (z.B. Mehrwertsteuer).

Lutz Rodenhauser
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