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Sommer, Sonne, Reinfall?

Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps zur Urlaubsvorbereitung

Auch wenn viele ihren Urlaub schon langfristig gebucht haben, spekulieren nicht wenige, insbesondere flexible Verbraucher darauf, durch kurzfristiges Buchen in den Genuss von Preisvorteilen zu kommen. Wie auch immer. Häufig ist Ärger schon dadurch vorprogrammiert, dass wichtige Tipps nicht beachtet werden. Deshalb raten die sächsischen Verbraucherschützer:

  1. Leisten Sie keine Zahlungen - auch keine Anzahlungen - wenn Sie noch keinen Sicherungsschein in der Hand haben. Dieser schützt im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters vor finanziellen Verlusten. Die Aushändigung eines Sicherungsscheines ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch nicht jeder Reiseveranstalter kommt dieser Pflicht nach. Da Sachsens Verbraucherschützer das derzeit prüfen wollen, sind sie an etwaigen negative Erfahrungen im Zusammenhang mit der Aushändigung von Sicherungsscheinen interessiert.
  2. Nehmen Sie den Reisekatalog, aus dem Sie gebucht haben oder zumindest die betreffende Seite mit in den Urlaub. Nur so werden Sie vor Ort prüfen können, ob tatsächlich alles, was im Katalog angepriesen wurde, auch geboten wird. Die Angaben im Katalog sind Vertragsbestandteil. Verlangen Sie vor Ort kurzfristig Abhilfe bei Reisemängeln und dokumentieren Sie diese beispielsweise durch Fotos oder Zeugen.
  3. Lesen Sie den Katalog aufmerksam. Häufig verbergen sich in der Katalogsprache auch dezente Hinweise auf etwaige Belästigungen. Wer ein ruhiges Familienhotel sucht, sollte kein Hotel auswählen, das mit allabendlicher Animation und »besonders geeignet für Jugendliche« wirbt.
  4. Vergleichen Sie die Preise und Leistungen verschiedener Reiseveranstalter. Wenn Sie sich für ein Last-Minute-Angebot entscheiden, so muss das nicht unbedingt heißen, dass dieser Preis günstiger ist als der reguläre Katalogpreis. Vergleichen Sie auch, wenn Sie bei den neu auf den Markt gekommenen Reisediscountern buchen. Auch dort bietet die Werbung mit Discountpreisen nicht in jedem Falle eine Gewähr dafür, dass diese besondere Preisvorteile bieten.
  5. Reisemängel müssen spätestens innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reiseende beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

Wer Fragen zum Reiserecht hat, kann sich an eine der sächsischen Beratungsstellen wenden. Wo die nächstgelegene Beratungsstelle zu finden ist, erfahren Sie am Auskunftstelefon unter 01805 79 7777 (0,12 Euro/Min.) montags - freitags von 9 bis 16 Uhr oder auf der Homepage unter www.vzs.de.

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