Grün-As

Städtische Einflussnahme auf Abrisspläne der LWB

Imagelink Mit einer Anfrage wendete sich Stadtrat Karl-Heinz Obser zur Ratsversammlung am 17. März 2004 direkt an den Leipziger Oberbürgermeister und hinterfragte die städtische Einflussnahme auf die Abrisspläne der LWB zum Wohnblock mit Ladengeschäften Brackestraße 36-46. Diese liegt der Grün-As-Redaktion schriftlich vor mit folgendem Wortlaut:

Bild Am 28. Juli vergangenen Jahres wurde seitens der LWB den Mietparteien die Entscheidung mitgeteilt, den o.g. 11-Geschosser für den Abriss vorzubereiten. Und dies, obwohl es sich mit den im Erdgeschoss befindlichen Geschäften um den Bereich der einzigen Ladenstraße des WK 8 handelt. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme würden - dem Gedanken der Stadtentwicklung zuwiderlaufend - Existenzen, Arbeitsplätze sowie Wohn- und Lebensqualität einschließlich Stabilität der Wohnlage gefährdet. Ich erlaube mir daher folgende Fragen:

1. Laut Beschluss der Ratsversammlung vom 9.7.2003 zur städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Leipzig-Grünau, WK 7 und 8 wurde dieser Wohnblock als Umstrukturierungsbereich (hoher Handlungsbedarf) eingeordnet. Wie kann 19 Tage später zu diesem Beschluss eine Entscheidung auf Abriss durch eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadt Leipzig erfolgen?

2. Gemäß des oben angeführten Beschlusses sind für alle tatsächlich ausgewiesenen Objekte, die in erster Priorität zum Rückbau bzw. Teilrückbau bestimmt sind »intensive Abstimmungen zwischen Stadt und den betreffenden Eigentümern« vorausgegangen. Wann hat es solche Abstimmungen im Bezug auf die Brackestraße 36-46 zwischen der Stadtverwaltung und der LWB gegeben?

3. Wie bewerten Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Tatsache, dass sich bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt etwa 2500 Bürger mit ihrer Unterschrift gegen den beabsichtigten Abriss gerade dieses Gebäudes ausgesprochen haben - auch unter dem Aspekt, dass die Stadtverwaltung mit den letzten Endes gescheiterten, unzähligen Foren Leipzig-Grünau eigentlich stets Bürgernähe demonstrieren wollte?

4. Für den Wegzug von Mietern großen Ausmaßes vor dem 28. Juli 2003 gibt es aus meiner Sicht keine marktwirtschaftlichen Begründungen, wie der Blick auf den guten Belegungsstand der umliegenden 11-Geschosser beweist. Welchen Einfluss nimmt die Stadtverwaltung auf die von vielen Mietern äußerst kritisch bewertete Art und Weise der Bewirtschaftung durch die LWB - bezogen auf diesen konkreten Fall sowie generell?

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