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Neue Gesetze (3)

Verschiedenes

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten mehr Leistungen. Das gilt für die Pflege im häuslichen Umfeld, im stationären Bereich und für Pflegevertretungen. Die Pflegesätze steigen in der häuslichen Pflege in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro, in der Pflegestufe II von 1040 auf 1100 Euro und in der Pflegestufe III von 1510 auf 1550 Euro. In der vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für Versicherte der Pflegestufe III ebenfalls von 1510 auf 1550 Euro und für Härtefälle von 1825 auf 1918 Euro.

Das neue Bundeskinderschutzgesetz regelt Hilfe für junge Eltern in schwierigen Lebenslagen - vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes. Zudem können sie künftig auch den Rat einer geschulten Familienhebamme nutzen. Für die Kinder- und Jugendhilfe werden verbindliche Standards Pflicht. Beim Kinderschutz arbeiten künftig Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Ärzte und Polizei in Netzwerken zusammen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe müssen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. 2012 stellt der Bund 30 Millionen Euro, 45 Millionen für 2013 und ab 2014 dauerhaft 51 Millionen zur Verfügung. Damit können zehn Prozent aller Familien mit Neugeborenen betreut werden.

Das neue Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Schuldnerinnen und Schuldnern einen unbürokratischen Weg, weiter am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Während einer Kontopfändung verbleibt den Betroffenen ein unpfändbarer Teil der Einkünfte, über den sie weiter verfügen können.

Im »Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik« sind die Überprüfungsmöglichkeiten von Personen im öffentlichen Dienst im Hinblick auf eine frühere Stasi-Vergangenheit geregelt. Mit der aktuellen Novellierung ist sichergestellt, dass die Überprüfung bis Ende 2019 weitergeführt werden kann. Der überprüfbare Personenkreis wird zudem ausgeweitet. Erweiterte Zugangsrechte stärken die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Das Gesetz erklärt die Beschäftigung von früheren Stasi-Mitarbeitern bei der BStU für unzulässig.

Autohersteller müssen ab dem 1. Januar 2012 für ihre Neuwagenflotte einen durchschnittlichen CO2-Grenzwert einhalten. Überschreitet ein Hersteller den Wert, ist eine Strafe fällig. Die Höhe des Bußgelds ist gestaffelt, je nach Überschreitung des Durchschnittsgrenzwerts.

Seit 1990 haben sich die Emissionen durch die Luftfahrt in Europa fast verdoppelt. Deswegen schreibt die EU für den Flugverkehr ab Januar 2012 eine Obergrenze für die Emission von Treibhausgasen vor. Sie liegt zunächst bei 85 Prozent des Durchschnitts der Jahre 2004 bis 2006. Ab 2013 soll dieser Wert auf 82 Prozent sinken.

Info: Bundesregierung

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